CMS-Lizenzbedingungen der Mirrads GmbH

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 Allgemeine Geschäftsbedingungen Mirrads GmbH

 

 

1.    Allgemeines / Geltungsbereich

 

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB”) liegen der Geschäftsbeziehung zwischen der Mirrads GmbH (nachfolgend „Mirrads”) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde”) zugrunde und beziehen sich auf alle Produkte und Dienstleistungen von Mirrads.

 

1.2. Die AGB sind Grundlage für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen von Mirrads im Geschäftsverkehr mit Nicht-Verbrauchern (§ 310 Abs. 1 BGB).

 

1.3. Spätestens mit der Auftragsbestätigung erkennt der Kunde die AGB von Mirrads an. Bestehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, sie wurden von Mirrads ausdrücklich schriftlich anerkannt.

 

1.4. Angebote von Mirrads sind stets freibleibend. Erteilte Aufträge werden für Mirrads erst durch eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung von Mirrads verbindlich. Gleiches gilt für Abänderungen oder Nebenabreden. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist für die Geschäftsabwicklung maßgeblich.

 

 

2.    Lieferzeiten und Lieferverpflichtungen 

 

2.1.  Mirrads ist zu Teilleistungen berechtigt.

 

2.2. Sofern nicht schriftlich ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart worden ist, sind Liefertermine stets unverbindlich und gelten nur annähernd.

 

2.3. Alle Fälle höherer Gewalt, welche die Lieferfähigkeit oder die Möglichkeit zur Erbringung von Leistungen beeinträchtigen, sei es bei Mirrads, bei Zulieferern oder im Verkehrswesen, insbesondere unvorhersehbare Betriebsstörungen, unvorhersehbare technische Schwierigkeiten, Verkehrsunterbrechungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, hoheitliche Maßnahmen, Krieg oder Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien) soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist, befreien Mirrads für die Dauer der Auswirkungen und zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferpflicht und Leistungserfüllungspflicht. Im Falle einer nachträglichen Unmöglichkeit tritt vollständige Befreiung ein. Dauern vorgenannte Behinderungen mehr als drei Monate an, ist jede Vertragspartei unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Leistungen, die bereits vor Anzeige des leistungs-verhindernden Ereignisses erbracht wurden, sind zu bezahlen.

 

 

3.    Versand, Gefahrenübergang

 

3.1. Der Versand der Ware erfolgt auf Kosten des Kunden.

 

3.2. Mit der Übergabe des Gutes an einen vom Kunden selbst beauftragen Spediteur, oder bei Abholung, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware stets auf den Kunden über.

 

3.3. Bei Lieferungen durch Transportdienstleister sind Mängel unverzüglich im Beisein des Transporteurs dem Dienstleister anzuzeigen. Geschieht dies nicht, erlischt jeglicher Anspruch auf Schadensersatz.

 

 

4.    Eigentumsvorbehalt

 

4.1. Mirrads behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Kunden beglichen sind. Als Zahlung gilt der Eingang des Gegenwertes bei Mirrads.

 

4.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Mirrads berechtigt die Ware zurückzufordern. Die Rücknahme der gelieferten Ware ist kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Mirrads würde dies ausdrücklich schriftlich erklären.

 

 

5.    Sachmängel / Rechte des Kunden

 

5.1. Dem Kunden obliegt hinsichtlich der gelieferten Ware die handelsübliche Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB) mit der Maßgabe, dass offensichtliche und/oder erkennbare Fehler unverzüglich schriftlich und spezifiziert anzuzeigen sind.

 

5.2. Alle Lieferungen oder Leistungen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, sind nach Wahl von Mirrads unentgeltlich nachzubessern oder neu zu erbringen. Mirrads behält sich ausdrücklich vor, die beanstandete Ware überprüfen zu lassen. Vor der Anerkennung eines Sachmangels werden Ersatzleistungen von Mirrads zunächst in Rechnung gestellt. Erst wenn Mirrads einen Sachmangel der beanstandeten Ware anerkannt hat, erstellt Mirrads eine Gutschrift.

 

5.3. Sachmängelansprüche verjähren nach 12 Monaten.

 

5.4. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden nur in einem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den geltend gemachten Sachmängeln steht. Der Kunde kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, ist Mirrads berechtigt, die entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.

 

5.5. Bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebs- und Reinigungsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach diesem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, bestehen keine Sachmängelansprüche des Kunden. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Dies gilt insbesondere auch bei Verstößen gegen die Reinigungshinweise oder sonstige branchenübliche Regelungen der Produkte.

 

5.6. Durch das Anzeigen eines Standbilds auf einem OLED Display über einen längeren Zeitraum kann das Bild eingebrannt werden. Das Einbrennen von Bildern wird bei Geräten mit verbauten OLED Displays nicht von der Garantie gedeckt. Diese Erscheinung tritt auch bei Fremdanbietern auf und wird nicht als Grund für Umtausch oder Rückerstattung anerkannt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anzeige von Standbildern über einen längeren Zeitraum zu vermeiden ist. Mirrads übernimmt keine Haftung für das Einbrennen von Bildern auf OLED Displays.

 

 

6.    Sonstige Schadensersatzansprüche

 

6.1. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

 

6.2. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz eine zwingende Haftung vorsieht, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, für Körperschäden, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

6.3. Soweit dem Kunden nach dieser Ziffer 6 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfristen gemäß Ziffer 5.3 dieser AGB. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

 

 

7.    Zahlungsbedingungen

 

7.1. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung am Tage des Versandes bzw. der Installation.

 

7.2. Abhängig vom Auftragsvolumen behält sich Mirrads vor, Voraus- oder Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.

 

7.3. Alle genannten Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

7.4. Rechnungen von Mirrads sind, soweit nicht ein anderes Zahlungsziel vertraglich vereinbart oder in der Rechnung ausgewiesen wird, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nicht.

 

7.5. Mit der Überschreitung des Zahlungszieles und damit dem Eintritt des Verzuges werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem am Tage des Verzugseintritts gültigen Basiszinssatz (§§ 288 Abs. 2, 247 BGB) berechnet.

 

7.6. Bei Erteilung eines Lastschriftmandates an Mirrads ist der Kunde bzw. Zahlungspflichtige verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem im SEPA-Mandat bezeichneten Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge durch Mirrads eingezogen werden können.

 

 

8.    Content-Management-System(„CMS“)

 

8.1. Der Funktionsumfang des CMS bietet verschiedene Funktionen, die das Veröffentlichen von Inhalten auf den Mirrads bereitgestellten Systemen ermöglichen.

 

8.2. Mirrads bietet das CMS ausschließlich als Lizenz-Modell an, welches sich an der Menge der gebuchten Gerätelizenzen orientiert. Der Kunde kann zwischen einer monatlichen oder einer jährlichen Zahlweise wählen.

 

8.3. Der Kunde erhält über seine Zugangsdaten Zugriff auf die auf dem Server von Mirrads laufende Software, welche die vorgenannten Funktionen bereitstellt. Lokal zu installierende Software oder den Source Code der Lösung erhält der Kunde hingegen nicht.

 

8.4. Voraussetzung für die Nutzung ist sowohl eine stabile, permanente Internetverbindung zu der von Mirrads bereitgestellten Hardware als auch der Internetzugang des Kunden.

 

8.5. Von Mirrads nicht verschuldete Beeinträchtigungen, insbesondere Änderungen des Internetbetreibers an der Funktionalität seines Dienstes, Störungen in der Übertragung über das Internet oder sonstige Störungen, Beeinträchtigungen oder Fehlkonfigurationen des Netzwerks des Kunden bleiben unbeachtlich. In diesem Falle behält Mirrads vor erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen.

 

8.6. Mirrads ist grundsätzlich bereit, über die existierenden Leistungen hinaus neue Lösungen zu entwickeln. Diese werden allerdings im Einzelfall individuell mit dem Kunden vereinbart.

 

8.7. Mirrads schuldet unter diesem Vertrag keine Anpassungsleistungen der bisher vorhandenen Funktionen des CMS.

 

8.8. Unabhängig hiervon ist Mirrads jederzeit berechtigt, das Leistungsangebot oder Teile dieses zu ändern bzw. zu ergänzen, die keine wesentlichen Bestandteile des Vertrages betreffen. 

 

8.9. Die Mindestlaufzeit beträgt, wenn nicht anders vertraglich vereinbart, zwölf (12) Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich die Laufzeit automatisch um weitere zwölf (12) Monate.

 

8.10. Die Nutzung des CMS kann mit einer Frist von drei (3)

Monaten gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung wird der Zugang nach Ablauf der Frist deaktiviert.

 

8.11.  Es gelten die CMS-Lizenzbedingungen von Mirrads.

 

 

9.    Sonstiges / Schlussbestimmungen

 

9.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

9.2. Gerichtsstand für gerichtliche Auseinandersetzungen ist Ingolstadt. Mirrads hat allerdings das Recht, Klagen gegen den Kunden an dessen gesetzlichen Gerichtsstand abhängig zu machen.

 

9.3. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nichtig oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch eine andere rechtlich wirksame Bestimmung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.